Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass für eventuell entstandene Flurschäden der Verursacher ausnahmslos persönlich zur Verantwortung gezogen und haftbar gemacht wird. Der „SAV“ appelliert an die Vernunft der Angler, ausschließlich auf den freigegebenen Wegen zu bleiben, um kostspielige Flurschäden zu vermeiden. Insbesondere am Rußhüttenweiher darf nur der offizielle Weg am Waldrand direkt unterhalb der Rußhütte als Zufahrt verwendet werden.
Zuwiderhandlungen werden ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht und ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich!
Die Vorstandschaft